| Veranstaltung: | Bezirksversammlung am 13.12.2025 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 5.1. Satzungsneufassung |
| Antragsteller*in: | Bezirksvorstand (dort beschlossen am: 14.08.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 13.11.2025, 22:16 |
S1: Satzungsneufassung
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
Antragstext
- Die Bezirksversammlung besteht aus den Delegierten der Kreisverbände, dem
Bezirksvorstand und den Mitgliedern der Grünen Fraktion im
mittelfränkischen Bezirkstag, die zukünftig als „Mitglieder der
Bezirksversammlung“ benannt sind. Sie tagt mindestens zwei Mal im Jahr auf
Einladung des Bezirksvorstands. Alle Mitglieder der Bezirksversammlung
haben Stimm- und Rederecht. Regelungen zu weiteren Teilnehmenden an der
Bezirksversammlung trifft die Geschäftsordnung der Bezirksversammlung.
- Außerordentliche Bezirksversammlungen können durch den Bezirksausschuss
einberufen werden, weiterhin sind sie auf Verlangen von mindestens einem
Drittel der Kreisverbände einzuberufen. Für außerordentliche
Bezirksversammlungen kann der Bezirksvorstand in dringenden Fällen die
Ladungsfrist verkürzen, jedoch nicht unter zwei Wochen. Die Gründe für die
Verkürzung sind in der Ladung anzugeben.
- Antragsberechtigt sind zwei Mitglieder der Bezirksversammlung oder zehn
Parteimitglieder gemeinsam sowie die Mitgliederversammlung jedes Orts- und
Kreisverbands einzeln, protokollierte Versammlungen anerkannter
Bezirksarbeitsgemeinschaften, der Bezirksausschuss, die
Mitgliederversammlung der Grünen Jugend Mittelfranken, die Grüne Fraktion
im mittelfränkischen Bezirkstag und der Bezirksvorstand.
- Anträge, die von der Bezirksversammlung behandelt werden sollen, müssen
mindestens zwei Wochen vor der Versammlung beim Bezirksvorstand eingehen.
Anträge zu Satzungsänderungen sind nur als fristgerecht eingereichte
Anträge zulässig. Für Änderungsanträge zu fristgerecht eingereichten
Anträgen gilt eine Frist von einer Woche vor der Bezirksversammlung.
Regelungen zur Bekanntmachung von Anträgen und Änderungsanträgen trifft
die Geschäftsordnung der Bezirksversammlung.
- Nicht fristgerecht eingereichte Anträge können als Dringlichkeitsanträge
eingebracht werden. Sie können nur von mindestens fünf Mitgliedern der
Bezirksversammlung gemeinsam, den Mitgliederversammlungen von zwei
Kreisverbänden gemeinsam, dem Bezirksausschuss, der Mitgliederversammlung
der Grünen Jugend Mittelfranken, der Grünen Fraktion im mittelfränkischen
Bezirkstag oder dem Bezirksvorstand gestellt werden. Die Dringlichkeit ist
im Antrag und vor der Bezirksversammlung zu begründen. Ein
Dringlichkeitsantrag wird behandelt, wenn sich ein Drittel der anwesenden
Stimmberechtigten für seine Behandlung ausspricht.
- Zur Ermittlung der Zahl der Delegierten jedes Kreisverbands gilt folgendes
Verfahren: Die Zahl der Mitglieder des Kreisverbandes ist mit 60 zu
multiplizieren, das Ergebnis anschließend durch die Zahl der Mitglieder
des Bezirksverbands zu dividieren. Das anschließende Ergebnis ist
kaufmännisch auf eine natürliche Zahl zu runden und ergibt die
Delegiertenzahl des Kreisverbands. Stichtag zur Ermittlung der
Mitgliederzahlen ist jeweils der 31.12. des Vorjahres. Jeder Kreisverband
erhält immer mindestens zwei Delegiertenposten.
- Über alle Bezirksversammlungen ist ein Protokoll anzufertigen, das nach
Prüfung durch den Bezirksvorstand in elektronischer Form an alle
Mitglieder der Bezirksversammlung zu versenden ist. Geht binnen einer
Woche nach Versendung beim Bezirksvorstand kein Widerspruch ein, gilt es
als genehmigt. Im Widerspruchsfall entscheidet der folgende
Bezirksausschuss über die Genehmigung des Protokolls.
- Der Bezirksausschuss ist das höchste beschlussfassende Organ des
Bezirksverbands zwischen den Bezirksversammlungen. Er koordiniert die
politischen Aktivitäten des Bezirksverbands und berät und unterstützt den
Bezirksvorstand. Er vernetzt die unterschiedlichen Ebenen des
Bezirksverbands. Der Bezirksausschuss berät über den Haushalt des
Bezirksverbandes, setzt ihn vorläufig in Kraft und beschließt einen
gegebenenfalls notwendigen Nachtragshaushalt. Darüber hinaus beschließt er
über alle Themen, die ihm durch den Bezirksvorstand oder die
Bezirksversammlung übertragen werden.
- Die weiteren Mitglieder des Bezirksausschusses sind auf der gleichen
Bezirksversammlung wie der Bezirksvorstand zu wählen. Das Mitglied der
Grünen Fraktion im mittelfränkischen Bezirkstag und die Mitglieder der
Kreisverbände können bereits bis zu einem halben Jahr vor der
Bezirksversammlung gewählt werden, jedoch spätestens am Tag vor der
Bezirksversammlung. Ihre Amtszeit beginnt allerdings zeitgleich mit dem
Bezirksvorstand und den weiteren Mitgliedern. Die Amtszeit aller
Mitglieder des Bezirksausschusses beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist
möglich. Ist eine Nachwahl von Mitgliedern des Bezirksausschusses
erforderlich, erfolgt diese nur für den Rest der laufenden Amtszeit.
- Die Einladung erfolgt in Textform. Die Einladungsfrist beträgt vierzehn
Tage, sie kann in dringenden Fällen auf bis zu vier Tage verkürzt werden.
Der Bezirksausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel
seiner Mitglieder anwesend ist, darunter ein*e Bezirksvorsitzende*r.
Beschlussfassung im Umlaufverfahren ist zulässig, wenn kein Mitglied
widerspricht. Über alle Sitzungen des Bezirksausschusses ist ein Protokoll
anzufertigen, das nach Prüfung durch den Bezirksvorstand in elektronischer
Form an alle Mitglieder des Bezirksausschusses zu versenden ist. Geht
binnen einer Woche nach Versendung beim Bezirksvorstand kein Widerspruch
ein, gilt es als genehmigt. Im Widerspruchsfall entscheidet der folgende
Bezirksausschuss über die Genehmigung des Protokolls.
- Ist durch die oben beschriebene Regelbesetzung des Bezirksausschusses die
Mindestquotierung gemäß Frauenstatut nicht zu gewährleisten, so erhöht
sich die Zahl der durch die Bezirksversammlung zu wählenden weiteren
Mitglieder für die Dauer seiner Amtszeit um so viele Mitglieder, bis die
Mindestquotierung erreicht ist.
- Der Bezirksvorstand initiiert und koordiniert die politische Arbeit des
Bezirksverbands zwischen den Bezirksversammlungen. Der Bezirksvorstand
beschließt über außerordentliche finanzielle Aufwendungen bis zu einer
durch die Bezirksversammlung per Finanzordnung festzulegenden Höhe. Ihm
obliegt die Betreuung und Beratung der Orts- und Kreisverbände, außerdem
führt er die Beschlüsse der Landesversammlung aus.
- Der Bezirksvorstand tagt mindestens einmal pro Monat. Die
Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn die Mehrheit des Bezirksvorstands,
darunter ein*e Vorsitzende*r, anwesend ist. Beschlussfassung im
Umlaufverfahren ist zulässig, wenn kein Mitglied widerspricht. Über alle
Sitzungen des Bezirksvorstands ist ein Protokoll anzufertigen, das im
Umlaufverfahren oder in der folgenden Bezirksvorstandssitzung zu
genehmigen ist. Digitale Sitzungen sind möglich.