Veranstaltung: | Bezirksversammlung 2024 November |
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Tagesordnungspunkt: | 6. Anträge |
Antragsteller*in: | erweiterter Bezirksvorstand (dort beschlossen am: 08.11.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 21.11.2024, 22:44 |
A1: Wahlverfahren
Antragstext
Vergeben werden zwei gleichberechtigte Spitzenvoten (eines quotiert und eines
offen) sowie ein Chancenvotum an mittelfränkische Direktkandidierende. Insgesamt
sind mindestens zwei der drei Voten an Frauen zu vergeben. Anschließend werden
die verbleibenden Direktkandidierenden für die Landesliste gereiht. Insgesamt
vorgesehen sind damit vier Wahlvorgänge in der folgenden Reihenfolge:
Spitzenvotum quotiert, Spitzenvotum offen, Chancenvotum, Reihung der
verbleibenden Direktkandidierenden.
Die Kandidierenden erhalten jeweils sechs Minuten Vorstellungszeit und vier
Minuten zur Beantwortung von maximal vier Fragen. Es ist nur eine Vorstellung
und Fragerunde pro Kandiderender*m zulässig. Die Vorstellung der Kandidierenden
erfolgt in alphabetischer Reihenfolge des Nachnamens, die Fragen folgen in
umgekehrter alphabetischer Reihenfolge des Nachnamens nach der Vorstellung aller
im Wahlgang Kandiderenden.
Je zwei schriftliche Fragen werden dabei durch das Sitzungspräsidium aus
getrennten Boxen (quotiert und offen) gezogen. Fragen sind unter Angabe von
Namen und KV zu stellen. Den Kandidierenden ist ausreichend Zeit zu geben, um
sich die Fragen zu notieren oder zu merken.
Liegen keine Fragen vor, steht die Fragezeit den Kandidierenden als zusätzliche
Vorstellungszeit zur Verfügung. Die Redezeit der Kandidierenden beginnt jeweils
mit dem ersten gesprochenen Wort. Eine Minute vor Ende der Vorstellungszeit und
dreißig Sekunden vor Ende der Fragezeit ist den Kandidierenden ein Signal zu
geben.
Das Wahlverfahren für die Vergabe der drei Voten folgt § 27 (3) der
Landessatzung:
Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält, im ersten Wahlgang ist die absolute
Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Enthaltungen sind gültige
Stimmen. Ist ein zweiter Wahlgang notwendig, so können sich diesem doppelt so
viele Bewerber*innen stellen, wie noch Stellen zu besetzen sind, in der
Reihenfolge ihrer Stimmergebnisse aus dem ersten Wahlgang. Stimmengleiche
Bewerber*innen haben gleiche Rechte. Bei Stimmengleichheit im zweiten Wahlgang
findet noch eine Stichwahl statt, dann entscheidet das Los.
Jede*r Delegierte hat dabei eine Stimme. Sofern für ein Votum nur eine
Kandidatur vorliegt und kein stimmberechtigtes Mitglied der Versammlung
widerspricht, ist eine Wahl per Akklamation möglich.
Begründung
in Anlehnung an etablierte Wahlverfahren von vorangegangenen Bezirksversammlungen, LDKs u.ä.
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